Sonntag, 29. Mai 2011

Vereinssatzung

Satzung

§ 1                  Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 1 Nr. 1         Der Verein führt den Namen „Ein Herz für Afrika“. Er soll in das
                        Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.

§ 1 Nr. 2         Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§ 1 Nr. 3         Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 1 Nr. 4         Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.


§ 2                  Zweck des Vereins

§ 2 Nr. 1         Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
                        zwischen Deutschland und Afrika.

§ 2 Nr. 2         Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
-       die Entsendung von Fachleuten zwecks Beratung zur Gründung und Leitung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, von Schulen und landwirtschaftlichen Projekten in Afrika.
-       die Vergabe von zinslosen Krediten oder Sachmitteln an Firmen in Afrika, die selbst soziale Zwecke verfolgen.
-       die Weitergabe von Geldzuwendungen oder Sachmitteln an gemeinnützige Körperschaften oder Vereine zwecks Aufbau eines Finanzwesens zur Vergabe von Mikrokrediten in Afrika.

§ 2 Nr. 3         Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

§ 2 Nr. 4         Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 2 Nr. 5         Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 2 Nr. 6         Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.




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§ 3                  Mitgliedschaft

§ 3 Nr. 1         Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

§ 3 Nr. 2         Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.

§ 3 Nr. 3         Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder;
                                   Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.

§ 3 Nr. 4         Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

§ 3 Nr. 5         Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.


§ 4                  Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 4 Nr. 1         Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Versammlungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

$ 4 Nr. 2         In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.


§ 5                  Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 5 Nr. 1         Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.

§ 5 Nr. 2         Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft und umgekehrt) müssen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

§ 5 Nr. 3         Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste, Tod des Mitglieds oder bei juristischen Personen durch deren Auflösung.


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§ 5 Nr. 4         Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

§ 5 Nr. 5         Der Ausschluss eines Mitgliedes mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

§ 5 Nr. 6         Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Nr. 7         Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden, Beiträgen oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.


§ 6                  Mitgliedsbeiträge

§ 6 Nr. 1         Von den Mitgliedern und Fördermitgliedern werden Beiträge erhoben.

§ 6 Nr. 2         Die Höhe der Jahresbeiträge sowie deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 6 Nr. 3         Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§ 7                  Organe des Vereins

§ 7 Nr. 1         Organe des Vereins sind
a.    der Vorstand
b.    die Mitgliederversammlung

§ 8                  Der Vorstand

§ 8 Nr. 1         Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
a.    dem 1. Vorsitzenden
b.    dem 2. Vorsitzenden
c.    dem Schatzmeister
d.    dem Schriftführer
Der Vorstand kann um bis zu zwei Beisitzer ergänzt werden, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
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§ 8 Nr. 2         Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.

§ 8 Nr. 3         Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig.
                        Jedes Vorstandsmitglied hat 1 Stimme.

§ 8 Nr. 4         Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
                        Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

§ 8 Nr. 5         Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

§ 8 Nr. 6         Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

§ 9                  Die Mitgliederversammlung

§ 9 Nr. 1         In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme.

§ 9 Nr. 2         Die Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
-       Die Jahresberichte des Vorstandes entgegenzunehmen.
-       Entlastung des Vorstandes.
-       Festsetzung und Fälligkeit des Jahresbeitrages.
-       Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
-       Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
-       Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
-       Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 9 Nr. 3         Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins
nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Postadresse oder E-Mail-Adresse des Mitglieds.

§ 10                Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

§ 10 Nr. 1      Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstands – mitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.
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§ 10 Nr. 2      Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.  

§ 10 Nr. 3      Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die Mitgliederversammlung.

§ 10 Nr. 4      Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

§ 10 Nr. 5      Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.

§ 10 Nr. 6      Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.

§ 10 Nr. 7      Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.


§ 11                Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

§ 11 Nr. 1      Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

§ 11 Nr. 2      Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.

§ 11 Nr. 3      Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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§ 11 Nr. 4      Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.


§ 12                Außerordentliche Mitgliederversammlungen

§ 12 Nr. 1      Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglieder schriftlich unter der Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.

§ 12 Nr. 2      Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 9, 10
                        und 11 entsprechend.


§ 13                Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

§ 13 Nr. 1      Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 10 Nr. 5 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

§ 13 Nr. 2      Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

§ 13 Nr. 3      Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentliches Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Afrika.
                        Vor der Mittelüberweisung ist die Zustimmung des zuständigen Finanzamtes einzuholen.










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Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 25.6.2011
errichtet.
.

Berlin             25.6.2011


Unterschriften von 15 Personen

Frank Bauchrowitz
Britta Bauchrowitz
Olaf Bigalk
Stefanie Wahl
Martin Wahl
Kristina Stöbener
Dr. Christian Nayeri
Johannes Penzlin
Bettina Penzlin
Carola Kobicke
Regina Schmidt
Melanie Kujat
Christian Hilliges
Dr. Hugo Sanchez Ruderisch
Dr. Frank Schulze

Blog aus Swasiland

Seit drei Tagen gibt es einen Blog, der direkt von der Situation unserer afrikanischen Kirchengemeinde in Swasiland, der Hlobane Africa Evangelical Church, berichtet. Der Blog wird von unserem Freund und Bruder Petros Nkambule gepostet. Petros ist ohne Bezahlung in seiner Freizeit als Pastor für diese freie evangelische Kirchengemeinde tätig. Sonntags wird von Petros der Gottesdienst ausgerichtet, während der Woche gibt es noch eine Bibelstunde und Hauskreise. Einmal im Monat kommt die Gemeinde zu einer "Whole Prayer's Night" zusammen, um von Samstag-Abend bis in die frühen Morgenstunden des nächsten Tages Gott zu ehren. Petros  würde sich sehr gerne noch mehr für seine Gemeinde einsetzen, um eines Tages auch in Vollzeit für die Menschen in Hlobane da zu sein. Leider ist die Gemeinde zu arm, um ihn auch nur für eine Teilzeitbeschäftigung zu bezahlen oder zumindest seine Fahrtkosten zu erstatten. Von seinem Lohn, das Petros beim Swazi - Fernsehen als Techniker verdient zwackt er oft noch Geld ab,um Menschen aus der Gemeinde oder aus der Region bei akuten Notlagen zu helfen (z.B. wenn nichts zu essen da ist, kein Geld für Saatgut, Schulgeld oder für einen Arztbesuch in der Stadt) . Wer Petros oder unsere Gemeinde in Afrika (Britta und ich sind seit 2009 die ersten weißen Mitglieder) finanziell unterstützen möchte, kann sich sehr gerne an mich wenden. Ich werde das Geld dann gemäß dem vom Spender gewünschten Verwendungszweck (Ohne feste Zweckbindung - Für Petros direkt - Für die Kirchengemeinde - Für aktuelle Notlagen von Personen aus der Region Hlobane) weiterleiten.
Unsere  Blogadresse in Afrika : http://wwwhlobaneaec.blogspot.com/



Petros Nkambule

Pastor der Hlobane Africa Evangical Church
in Swasiland / Afrika

Mittwoch, 25. Mai 2011

Vortrag 28. Mai

"Mit Gott nach Afrika! - Abenteuer oder Berufung" so heißt der Vortrag, mit dem Frank + Britta Bauchrowitz am Samstag, den 28.05.2011 um 11.00 Uhr in der freien evangelischen Schule in Spandau davon berichten, wie sie auf Jesus Projects Swaziland gekommen sind.
Wer mit vielen Videos und Fotos mehr darüber erfahren möchte, ist herzlich dazu eingeladen in der Immanuel Schule in Spandau in der Stadtrandstr. 465 im Lehrerzimmer vorbeizuschauen.
 

Montag, 23. Mai 2011

Afrikanischer Kindergottesdienst

Gestern durften meine Frau Britta und ich in unserer Gemeinde am Kindergottesdienst mitwirken. Die Johannes-Gemeinde ist eine evangelische Freikirche und hat ihren Sitz in Berlin-Steglitz. Nachdem vor der gesamten Gemeinde Johannes und sein Freund, der Rabe Kecki den Kindern etwas über Afrika erzählt hatte, waren diese ganz gespannt darauf in der Kindergruppe mehr über Afrika zu erfahren. 
                              
Johannes und der Rabe Kecki 
unterhalten sich, wie fast jeden Sonntag,
im Gottesdienst vor den Kindern über
ein bestimmtes Thema.
Dieses Mal sprachen sie über das Leben in Afrika.                                  


 Nachdem die Kinder Afrika auf der Weltkarte gefunden hatten, wurde es als Puzzle gemeinsam zusammengebaut. Danach wurden ihnen die drei Patenkinder der Johannes-Gemeinde vorgestellt und die Länder gesucht, in denen diese leben: Mosambique, Lesotho und Südafrika.


Und natürlich auch Swasiland - das Land, in dem sich Britta und Frank auch mit der Unterstützung der Gemeinde engagieren.



Jemand stellte fest, dass Swasiland doch ganz dicht bei den anderen Ländern liegen würde, so dass wir doch leicht Geschenke  für die Patenkinder mitnehmen könnten, um diese dann vorbeizubringen.





Britta trägt eine Bekleidung, wie sie von Frauen in Swasiland typischerweise auch getragen wird. Ein Kopftuch und Schmuck gehört ebenfalls dazu.  Die Perlen der Kette bestehen aus Samenkörnern und aus bemaltem Papier.



Mit den Kindern singen wir ein Lied, bei dem sich alle auch bewegen können. Zuvor durften alle original afrikanischen Tee trinken.
Auf dem Tisch die Solarleuchten, die in Swasiland bald mehr Licht in die Häuser bringen sollen wurden von den Kindern genau getestet.



Mit einem gemeinsamen Gebet für die Menschen in Afrika endete dieser Kindergottesdienst in der Johannes-Gemeinde vom 22.Mai 2011.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Geburtstagsgeschenk

Vorgestern erhielten meine Frau und ich einen Anruf von unserer Freundin R. Wir waren in der letzten Woche zu Ihrer Geburtstagsfeier eingeladen, konnten aber aufgrund von Krankheit nicht an der Feier teilnehmen. Sie erzählte uns, dass sie eigentlich nicht so richtig wußte, was sie sich zum Geburtstag als Geschenk wünschen sollte.
Daher hatte sie denjenigen, die sie nach einem Geschenkvorschlag gefragt hatten, gesagt:
Schenkt mir doch eine Spende für Swasiland! Und das haben die Gäste dann auch gemacht.
Und so teilte sie uns gestern mit, dass ein bestimmter Geldbetrag für die Projekte in Swasiland zur Verfügung steht. Eine großartige Idee!!!
Vielen Dank, dass Du in dieser Form Dein Herz für Afrika geöffnet hast!

Wie Ihr vielleicht bemerkt habt, hat der Blog ein neues Design. Vielen Dank auch Dir Günter für Deine gestrige Nachhilfestunde als blog-teacher!

Montag, 16. Mai 2011

Benefiz-Konzert

Wie kommt man zu einem Benefizkonzert? Das ist ganz einfach – es wird einem geschenkt, sofern die richtigen Herzen angesprochen werden !!!  Eine Woche nachdem wir unsere Präsentation über Swasiland in der Johannes-Gemeinde gehalten hatten sprach mich ein Gemeindemitglied an. Er erzählte mir, dass Anfang Juni ein Pastor aus den USA mit einer Band nach Deutschland käme, um auch in der Johannes-Gemeinde ein Open-Air-Konzert zu veranstalten. Er fragte mich weiterhin, ob ich mir vorstellen könnte, dass dieses Konzert als Benefiz-Konzert für unsere Swasiland-Projekte veranstaltet werden könnte. Und ob ich mir das vorstellen konnte!! Einfach genial. Und so bekommt „Ein Herz für Afrika“ sein erstes Benefizkonzert. Ich danke unserem Herrn und allen am Konzert mitwirkenden Personen.

Nachfolgend die Mitteilung an die Presse:

Die Johannes-Gemeinde, eine evangelische Freikirche aus Berlin – Steglitz veranstaltet am Himmelfahrtstag, den 2. Juni 2011 ein Open-Air-Benefizkonzert für Afrika.

Die Band Sonrise Mountain Revival aus New Jersey, USA wird mit Bluegrassmusik für gute Laune sorgen. Bluegrass gehört zur Country-Musik, wobei insbesondere die Instrumente Banjo, Mandoline, Gitarre, Violine und Bass zum Einsatz kommen.

 
Die in lockerer Atmosphäre gehaltene Open-Air-Veranstaltung beginnt ab 17.30 Uhr im Garten des Hauses Nazareth, Berlin-Steglitz, Wrangelstr. 6/7. (ca. 500 Meter vom Rathaus Steglitz)
Auftritte der Band Sonrise Mountain Revival sind jeweils zur vollen Stunde für 18.00, 19.00 und 20.00 Uhr vorgesehen. Zwischen den Auftritten besteht die Möglichkeit, sich näher über das Afrika-Projekt zu informieren. Während der gesamten Veranstaltung kann man auch  Kartoffeltornados, selbstgemachte Kartoffelchips, hausgemachte Limonade nach original amerikanischem Rezept, Kaffee und Kuchen oder Grillwürstchen genießen.

Der Eintritt zum Benefizkonzert ist frei! Der gesamte Erlös aus dem Verkauf der Speisen und Getränke kommt Projekten in Swasiland zu Gute.

Das am Berliner Stadtrand lebende Ehepaar Frank und Britta Bauchrowitz besuchte 2009 und 2010 das im südlichen Afrika gelegene Königreich Swasiland. Die Bedingungen, unter denen insbesondere viele Kinder in Swasiland auf dem Land  leben müssen, ließen den Kaufmann und die Schulleiterin nicht mehr los. Es gibt meistens keinen Strom, nur einfachste Hütten zum Wohnen, Trinkwasser aus dem schmutzigen Fluss und die Kinder müssen 2 Stunden zu Fuß laufen, um zur nächsten Schule zu kommen. Dabei lässt sich mit einfachen Mitteln sehr viel bewegen und verändern. In den letzten Wochen haben Frank und sein Freund Petros aus Swasiland bereits ein social business ins Leben gerufen, welches es Menschen in der Region Hlobane ermöglicht, kleine Solarleuchten zu kaufen und damit auf die gefährlichen und teuren Petroleumlampen zu verzichten.
20 Familien in Swasiland konnten bereits davon profitieren. Um das Projekt auf ganz Swasiland zu vergrößern wird noch mehr Kapital benötigt.

Frank und Britta Bauchrowitz wollen demnächst den gemeinnützigen Verein „Ein Herz für Afrika e.V.“ gründen, um zukünftig mehr solche Projekte in Swasiland zu initiieren  und zu fördern. Infotelefon zur  Benefizveranstaltung 03328 / 339 6892. Homepage der Gemeinde: http://www.johannesgemeinde-berlin.de/

Samstag, 14. Mai 2011

Ein Zero-Budget-Kurzfilm entsteht

Vor ca. einem Monat bekam ich die Idee für einen Kurzfilm mit dem Titel "2 x 24 Std. Afrika in Deutschland". Dieser ist an die Serie "24 h." angelehnt.
Der erste Teil des Films zeigt, wie es einer Frau und Ihrer Tochter 24 Stunden lang geht, wenn Sie hier in Deutschland auf dem Land unter denselben Lebensumständen leben müsste, wie es viele Menschen in Afrika es jeden Tag  tun müssen.
Also ohne Strom, fließendes Wasser, mit einfacher Behausung, ohne Busse und weiten Wegen zu Fuß. Im zweiten Teil wird mit Hilfe eines Zeichentrickfilms dargestellt, was Menschen dazu bewogen hat, etwas an dieser Situation zu ändern. Im dritten Teil des Films folgen die zweiten 24 Std. Afrika in Deutschland. Hier wird gezeigt, welche Veränderungen bei der Frau und Ihrer Tochter eintreten, sofern Projekte von "Ein Herz für Afrika" in die Realität umgesetzt werden.
Ich habe mich hingesetzt und auf 10 Seiten den Inhalt des Films im Detail niedergeschrieben.
Die Idee war schon mal kostenlos - der Rest soll es auch werden: Eine Zero Budget Produktion,
die Kindern und Erwachsenen in der westlichen Welt nahebringt, was es wirklich bedeutet in Afrika irgendwo auf dem Land zu leben.  
Es fehlt somit "nur" noch alles, was zu einer Filmproduktion sonst noch nötig ist:
- Schauspielerin oder Schauspielerinnen
- Sprecher oder Sprecherin
- Drehort, Requisiten Regisseur, 
- Drehbuchautor, der die Geschichte in Sprache und Handlung umsetzt
- Technische Ausrüstung 
- Filmemacher

und das alles auch für umsonst! Wobei dieses eigentlich so nicht stimmt. Denn das Gute, welches Du anderen zukommen lässt, wird Dir eines Tages vielfach selbst zu Gute kommen.
Ich vertraue darauf, dass die Herzen derjenigen Menschen angesprochen werden, die an der Herstellung dieses Films dann auch mitwirken.
Das erste Puzzle-Teil ist bereits da! Wo ist das zweite?














 

Mittwoch, 11. Mai 2011

Brückenbauer Teil 2

Aber für Gott ist nichts unmöglich.  Und so waren meine Frau Britta und ich kurze Zeit später dazu eingeladen, einen Unternehmer in Süddeutschland zu besuchen, der vor 25 Jahren sein Leben radikal geändert hat. Er hat den Großteil seines beträchtlichen Vermögens in eine Stiftung eingebracht, die die Zielsetzung hat durch Mikrofinanzkredite armen Menschen in 25 Entwicklungsländern einen Weg aus der Armut zu bahnen. Seitdem engagiert er sich für die Stiftung und viele Entwicklungshilfeprojekte und wurde auch mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Er lässt bei allem persönlichen Engagement keinen Zweifel daran, dass all dieses zur Ehre Gottes geschieht und dass auch er selbst durch seinen Glauben an Jesus Christus getragen wird. Dieser Unternehmer zeigte uns sein ehemaliges Unternehmen, wo gerade ein Ostergarten aufgebaut worden war, lud uns in sein Haus zum Mittagessen ein, lernte uns kennen und ließ sich geduldig  das Afrika-Projekt vorstellen. Er nahm sich viel Zeit für uns, um mir dann einfühlsam zu erläutern, an welchen Stellen das Konzept noch der Nacharbeitung  bedarf. Weiterhin nahm er später noch Kontakt zu  Personen auf, die uns auch später bei der praktischen Umsetzung sehr behilflich sein können. Er ist mein Mentor geworden, den ich bei offenen Fragen kontaktieren kann und von dem ich eine offene, ehrlich Antwort bekomme, um so von seiner 25-jährigen Erfahrung in diesem Business zu profitieren. Ich danke dem Herrn für diese beiden Brücken aus ganzem Herzen!                             

Dienstag, 10. Mai 2011

Ist Gott ein Brückenbauer? Teil 1

Vielleicht baut Gott keine Brücken aus Stahlbeton (was er  aber auch könnte!), aber er baut ganz sicher Brücken zwischen Menschen, die er zusammenbringen möchte.
Was die Menschen aus dieser Beziehungsbrücke dann machen, liegt allerdings beiderseits der Brücke in ihrer eigenen Entscheidungsfreiheit.
Ich könnte aus den letzten 15 Jahren viele Beispiele dafür nennen, wie Gott bei uns als Brückenbauer tätig geworden ist. Ein aktuelles Beispiel aus den letzten drei Monaten:
Ende Februar 2011 war ich in Darmstadt auf einem Treffen des ICCC Deutschland (International Christian Chamber of Commerce) Während der Tagung sprach mich ein Mann an, der wußte, dass ich das einzige ICCC-Mitglied aus Berlin bin. Er hätte demnächst geschäftlich in Berlin zu tun. Wir tauschten kurz unsere Visitenkarten aus, mailten später miteinander und als er geschäftlich nach Berlin  für drei Tage kommen wollte, lud ich ihn ein doch in unserem Haus zu wohnen. So hätten wir genug Zeit, um uns kennenzulernen und miteinander auszutauschen, denn eigentlich wußten wir voneinander fast nichts. Er nahm meine Einladung an und brachte damit reichen Segen in unser Haus. Es stellte sich heraus, dass er mehrere Jahre der Bundesvorsitzende einer kleinen christlichen Partei war und damit sehr viele Menschen und Institutionen kannte. Nachdem er unsere Präsentation über Jesus Projects Swaziland gesehen hatte, erklärte er sich als Erster bereit, auch als Gründungsmitglied beim geplanten gemeinnützigen Verein mitzuwirken. Wow, das wäre ja super, wenn er später für den Verein und seine Arbeit andere interessierte Personen begeistern könnte! Weiterhin zog er sich für eine halbe Stunde in sein Zimmer zurück und schrieb eine Liste über mögliche sinnvolle Kontakte für unser Projekt auf. Nachdem er wieder weggefahren war, sah ich in Ruhe die Liste durch und stieß dabei auf den Namen einer Institution, der mir bekannt vorkam.  Es war der Name einer international agierenden christlich orientierten Mikrofinanzinstitution und neben dem Namen der Einrichtung stand auch noch der Name des Gründers dieser Einrichtung. Und ich wünschte mir doch seit Wochen schon einen Berater für das Projekt und mich. Aber ist es wirklich möglich jemanden zu finden, der a. seit Jahrzehnten ein gestandener Christ ist, der weiß, was es bedeutet auf Gott zu vertrauen b. jahrelange besser jahrzehntelange praktische Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit auch in Afrika hat und c. sich dann auch noch die Zeit nimmt, um mich kostenlos zu coachen? 
Aus menschlicher Sicht scheint das doch meines Erachtens ziemlich unmöglich zu sein.
Auch für Gott?   Morgen geht es weiter mit dem Teil 2




Montag, 9. Mai 2011

Mein erster Blog!

Das hätte ich vor einem Monat noch nicht gedacht. Ich werde selbst Blogger und habe sogar meinen eigenen ersten Blog. Dabei wußte ich vor einem Monat noch nicht einmal, was bloggen eigentlich bedeutet und wofür denn das überhaupt nützlich sein könnte.

Wie kam es dazu? War es Zufall oder Führung ? 
Am 3. April 2011 haben meine Frau und ich in der Johannes-Gemeinde in Steglitz einen Vortrag gehalten zum Thema "Mit Gott nach Afrika! Abenteuer oder Berufung?"
Mein Freund Günter erzählte mir, dass er in seinem Blog über unseren Vortrag und die geplanten Projekte einen Artikel gepostet hätte und dass daraufhin schon ein Leser einen Kommentar über unser Vorhaben erwidert hätte. Ich war platt! 
Als er mir dann noch mit seinem Mobiltelefon vorführte, was in dem Blog steht und dass er einen neuen Artikel in seinen Blog gleich per Handy in das Internet setzen könnte, bevor ich überhaupt zu Hause bei meinem Computer ankomme, war für mich klar:
Ich hatte die technische Errungenschaften der Neuzeit mit meinen 51 Jahren einfach verpennt
und wollte eigentlich auch nichts davon wissen. Etwas E-mail verschicken, im Internet surfen und ein Telefon, mit dem man möglich ausschließlich telefonieren konnte, war meine Welt der Technik.
Aber das sollte sich ändern - denn ich sehe  die ungeheuren Möglichkeiten, die durch das Internet für das Projekt "Ein Herz für Afrika" und die geplanten Aktivitäten im südafrikanischen Swasiland vorhanden sind. Und schließlich stehen wir im Projektablauf unmittelbar vor der Schwelle das Projekt einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sind somit daran interessiert, dass ganz viele Menschen davon erfahren.
Vor drei Wochen erhielt ich dann von Günter einen zweistündigen Nachhilfekursus über die Thematik Blog, Social Media etc. Vielen Dank Günter, damit hast auch Du einen Beitrag für das Projekt "Ein Herz für Afrika" geleistet und das Projekt lebt ja davon, dass sich möglichst viele Menschen mit ihren individuellen Fähigkeiten engagieren.
Ich möchte zukünftig in diesem Blog über die Projektfortschritte berichten. Er soll somit alle Personen, die uns aktiv oder auch gedanklich oder im Gebet begleiten auf dem Laufenden halten. Weiterhin würde ich mich über zahlreiche Kommentare von Euch freuen!
Eine eigene Website soll später auch noch erstellt werden, auf der das Gesamtkonzept dann auch noch komplett erläutert werden soll. Übrigens, seit dem Vortrag Anfang April hat Gott ganz viele Türen für Jesus Projects Swaziland geöffnet. Davon aber mehr in späteren Post's (oder
heißt es Postings?)